Fragen und Anworten zum Rollstuhlbus

Hier finden Sie viele Fragen und Antworten zum Rollstuhlbus und zum Rollstuhl-Caddy der Autovermeitung Harms aus Braunschweig. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns bitte einfach per E-Mail oder unter 0531-333 333 per Telefon.

Frage:
Gibt es ein Mindestalter für die Anmietung des Rollstuhlbusses?
Antwort:
Ja, sowohl für den Rollstuhl-Caddy (19 Jahre) wie für den Rollstuhlbus (25 Jahre) gilt ein Mindestalter für den Mieter. Der Mieter muss zudem mindestens ein Jahr im Besitz des Führerscheins sein.

Frage:
An welchen Stationen sind die Behindertentransportwagen stationiert?
Antwort:
Die Rollstuhlbusse sind der Hauptniederlassung der Autovermeitung Harms in Braunschweig zugeordnet und können dort abgeholt und abgegeben werden.

Frage:
Kann ich den Rollstuhlbus kurzfristig anmieten?
Antwort:
Ob das Fahrzeug verfügbar ist und gemietet werden kann, erfahren Sie direkt in der Hauptniederlassung, durch eine Unverbindliche Mietanfrage zum Rollstuhlbus oder per Telefon unter 0531-333 333.

Frage:
Können die Rollstuhlbusse reserviert werden?
Antwort:
Ja, Sie können den gewünschten Rollstuhlbus langfristig im Voraus buchen, wenn Sie ihn zu einem bestimmten Termin benötigten, um beispielsweise in den Urlaub zu fahren.